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   BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 228/07   

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https://dejure.org/2008,3304
BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 228/07 (https://dejure.org/2008,3304)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2008 - 6 AZR 228/07 (https://dejure.org/2008,3304)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 6 AZR 228/07 (https://dejure.org/2008,3304)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Übergangsgeld als ein aus dem beendeten Arbeitsverhältnis nachwirkender Anspruch; Rückwirkung von Rechtsnormen; Eingriffe in Tarifnormen durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung; Eingriff eines Tarifvertrags rückwirkend und abändernd in einen tariflichen ...

  • Judicialis

    TVÜ-Bund vom 13. September 2005 § 1 Abs. 1; ; TVÜ-Bund vom 13. September 2005 § 1 Abs. 4; ; TVÜ-Bund vom 13. September 2005 § 3; ; BAT § 62; ; BAT § 63; ; BAT § 64

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht öffentlicher Dienst - Anspruch auf Übergangsgeld nach BAT trotz Inkrafttretens des TVöD vor dem Ausscheiden?

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2008, 436
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 486/05

    Sanierungs-TV - rückwirkender Eingriff

    Auszug aus BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 228/07
    Es wird herausgestellt, bereits vom Zeitpunkt der Anspruchsentstehung an habe der Arbeitnehmer nicht nur lediglich eine Anwartschaft, sondern einen Rechtsanspruch erworben, auf dessen Erhalt er im Grundsatz vertrauen und über den er ggf. auch verfügen könne (22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - BAGE 108, 176; 11. Oktober 2006 - 4 AZR 486/05 -BAGE 119, 374).

    In diesen Fällen wird die Gewährung von Vertrauensschutz regelmäßig davon abhängig gemacht, ob zum Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs hinreichende Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Tarifvertragsparteien diese Ansprüche zu Ungunsten der Arbeitnehmer ändern werden (11. Oktober 2006 - 4 AZR 486/05 - aaO).

  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 250/03

    Übergangsversorgung

    Auszug aus BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 228/07
    Unechte Rückwirkung ist demgegenüber gegeben, wenn der Normsetzer an Rechtssetzungen und Lebenssachverhalte anknüpft, die in der Vergangenheit begründet wurden, auf Dauer angelegt waren und noch nicht abgeschlossen sind (BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256; Senat 11. Februar 1988 - 6 AZR 411/85 - BAG 18. Mai 2004 - 9 AZR 250/03 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 9).

    Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen (BAG 18. Mai 2004 - 9 AZR 250/03 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 9; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 678/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 31; 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3).

  • BAG, 11.02.1988 - 6 AZR 411/85

    Anrechnung von Rente auf Übergangsgeld - Anrechnung von Rentenleistungen der

    Auszug aus BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 228/07
    Unechte Rückwirkung ist demgegenüber gegeben, wenn der Normsetzer an Rechtssetzungen und Lebenssachverhalte anknüpft, die in der Vergangenheit begründet wurden, auf Dauer angelegt waren und noch nicht abgeschlossen sind (BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256; Senat 11. Februar 1988 - 6 AZR 411/85 - BAG 18. Mai 2004 - 9 AZR 250/03 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 9).

    Die Klägerin besaß damit im Hinblick auf die Zahlung von Übergangsgeld eine Rechtsposition, die einer Anwartschaft weitestgehend angenähert war (vgl. Senat 11. Februar 1988 - 6 AZR 411/85 -).

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 678/02

    Übergangsversorgung für Bordpersonal

    Auszug aus BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 228/07
    Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen (BAG 18. Mai 2004 - 9 AZR 250/03 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 9; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 678/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 31; 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3).
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 228/07
    Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen (BAG 18. Mai 2004 - 9 AZR 250/03 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 9; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 678/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 31; 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3).
  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

    Auszug aus BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 228/07
    Es wird herausgestellt, bereits vom Zeitpunkt der Anspruchsentstehung an habe der Arbeitnehmer nicht nur lediglich eine Anwartschaft, sondern einen Rechtsanspruch erworben, auf dessen Erhalt er im Grundsatz vertrauen und über den er ggf. auch verfügen könne (22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - BAGE 108, 176; 11. Oktober 2006 - 4 AZR 486/05 -BAGE 119, 374).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 228/07
    Unechte Rückwirkung ist demgegenüber gegeben, wenn der Normsetzer an Rechtssetzungen und Lebenssachverhalte anknüpft, die in der Vergangenheit begründet wurden, auf Dauer angelegt waren und noch nicht abgeschlossen sind (BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256; Senat 11. Februar 1988 - 6 AZR 411/85 - BAG 18. Mai 2004 - 9 AZR 250/03 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 9).
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 228/07
    Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen (BAG 18. Mai 2004 - 9 AZR 250/03 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 9; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 678/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 31; 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3).
  • LAG Düsseldorf, 18.01.2011 - 8 Sa 1274/10

    AGG-Verstoß bei nach Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüchen im Tarifvertrag

    (2)Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind im Lichte des Grundsatzes des Vertrauensschutzes nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe dem Vertrauensschutz vorgehen (BAG, Urteil vom 24.01.2008 - 6 AZR 228/07, NZA-RR 2008, 436).
  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1290/09

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sacherhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 - 6 AZR 228/07, NZA-RR 2008, 436).

    Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 a. a. O. m. w. H.).

  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1127/09

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sacherhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 - 6 AZR 228/07, NZA-RR 2008, 436).

    Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 a. a. O. m. w. H.).

  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1121/09

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sacherhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 - 6 AZR 228/07, NZA-RR 2008, 436).

    Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 a. a. O. m. w. H.).

  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1291/09

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sacherhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 - 6 AZR 228/07, NZA-RR 2008, 436).

    Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 a. a. O. m. w. H.).

  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1122/09

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sacherhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 - 6 AZR 228/07, NZA-RR 2008, 436).

    Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 a. a. O. m. w. H.).

  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1124/09

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sacherhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 - 6 AZR 228/07, NZA-RR 2008, 436).

    Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 a. a. O. m. w. H.).

  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1296/09

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sacherhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 - 6 AZR 228/07, NZA-RR 2008, 436).

    Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 a. a. O. m. w. H.).

  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1123/09

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sacherhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 - 6 AZR 228/07, NZA-RR 2008, 436).

    Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 a. a. O. m. w. H.).

  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1294/09

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sacherhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 - 6 AZR 228/07, NZA-RR 2008, 436).

    Eingriffe durch Neuregelungen im Wege der unechten Rückwirkung sind nur zulässig, wenn entweder die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung nicht geeignet war, ein Vertrauen der Betroffenen in ihren Fortbestand zu begründen, oder die für die Änderung sprechenden Gründe bei Abwägung dem Vertrauensschutz vorgehen (vgl. BAG vom 24. Januar 2008 a. a. O. m. w. H.).

  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1293/09

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

  • LAG Hessen, 06.01.2010 - 2 Sa 1295/09

    Lebensaltersstufen nach § 27 BAT - Altersdiskriminierung - Ausgleichsanspruch -

  • LAG Hessen, 30.01.2012 - 17 Sa 1082/11

    Diskriminierung wegen befristeter Beschäftigung - Stichtagregelung -

  • LAG Hessen, 30.01.2012 - 17 Sa 1081/11

    Diskriminierung wegen befristeter Beschäftigung - Stichtagregelung -

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